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Euer Verein im BRK

Ihr macht den Karneval ehrenamtlich. Wir nehmen euch Arbeit ab, von GEMA über Versicherung bis zu Schulungen und Orden, und verbinden euch mit 121 Vereinen aus dem Ruhrgebiet.

Wer kann Mitglied werden?

  • Karnevalsgesellschaften
  • Selbständige Fanfaren-, Spielmanns- oder Musikzüge
  • Vereine mit einer Abteilung Karneval, also auch Tanzsport- und Gardevereine

Euer Verein hat seinen Sitz in einer der 25 BRK-Verbandsstädte im Ruhrgebiet und Umgebung. Mit der BRK-Mitgliedschaft beantragt ihr automatisch auch die Mitgliedschaft im Bund Deutscher Karneval (BDK).

In drei Schritten zum BRK

  1. Antrag online ausfüllen

    Den Aufnahmeantrag für euren Verein füllt ihr online aus. Gibt es in eurer Stadt einen Festausschuss, läuft der Antrag über ihn.

  2. Entscheidung der Jahreshauptversammlung

    Über die Aufnahme entscheidet laut Satzung (§ 5) die nächste Jahreshauptversammlung des BRK, einmal jährlich bis acht Wochen nach Ostern.

  3. Willkommen im BRK und im BDK

    Mit der Aufnahme melden wir euch beim Bund Deutscher Karneval an. Das BDK-Präsidium bestätigt die Aufnahme, und ihr nutzt alle Vorteile.

Aufnahme beantragen

Was euer Verein davon hat

Als Regionalverband des Bund Deutscher Karneval (BDK) bündeln wir für unsere Mitgliedsvereine, was sich allein nur schwer stemmen lässt.

  • GEMA-Gesamtvertrag

    rund 20 % Nachlass

    Auf eure GEMA-Gebühren über den Gesamtvertrag des BDK, Jahr für Jahr. Ob Sitzung, Auftritt oder Festumzug: fast immer ist Musik im Spiel.

  • Gruppenversicherung (ARAG)

    Ein fertiger Gruppenvertrag statt teurer Einzelpolice, zum günstigen Pauschalbeitrag und auf den Karneval zugeschnitten.

    • Vereinshaftpflicht samt privater Haftung der Vorstände
    • Unfallschutz für Mitglieder und Helfer
    • Sitzungen, Umzüge, sogar Fahrzeugsperren bei Zügen
    • Rechtsschutz und Vertrauensschaden
  • Mitgliedschaft im BDK

    Mit der Aufnahme melden wir euch beim Bund Deutscher Karneval an. Damit stehen euch alle BDK-Orden, Schulungen und der GEMA-Rahmenvertrag offen.

  • Tanzsport

    Schulungen für Garde- und Schautanz, Trainer-Lizenzen und das Benno-Willeke-Turnier.

  • Orden und Ehrungen

    Eigene BRK-Orden bis zum „Schwarzen Diamanten“, dazu die Verdienstorden des BDK.

  • Seminare und Jugend

    Jährliches Vorstandsseminar zu Recht, Steuern und GEMA, dazu die BRK-Jugend mit Workshops und JuLeiCa.

Was es kostet

  • BRK-Jahresbeitrag30 €
  • BDK-Jahresbeitrag50 €
  • BRK-Aufnahmegebühr, einmalig25 €
  • BDK-Aufnahmegebühr, einmalig15 €

Die Aufnahmegebühren zahlt ihr einmalig, die Jahresbeiträge jeweils bis zum 31. März.

Häufige Fragen

Können Tanzsportvereine Mitglied werden?

Ja. Tanzsport-Gardevereine aus dem Verbandsgebiet sind ausdrücklich willkommen.

Wie funktioniert der GEMA-Nachlass?

Als BDK-Mitglied bekommt ihr rund 20 % Nachlass auf die GEMA-Vergütungssätze, sobald euer Verein gemeldet ist. Reine Brauchtumsveranstaltungen gelten als nicht-wirtschaftlich und werden noch günstiger abgerechnet, und der Nachlass gilt auch für Streaming-Übertragungen. Proben und Übungsstunden eurer Tanzgruppen bleiben ohne GEMA-Anmeldung, für Auftritte und Wettbewerbe greift eine günstige Jahrespauschale über den BDK-Tanztarif. Ihr meldet Veranstaltungen vorher an und reicht die Musikfolge ein, den Rahmenvertrag stellt der BDK.

Wie lange dauert die Aufnahme?

Über euren Aufnahmeantrag entscheidet laut Satzung (§ 5) die nächste Jahreshauptversammlung des BRK. Sie findet einmal jährlich statt, bis acht Wochen nach Ostern. Reicht euren Antrag daher am besten frühzeitig ein.

Können wir in unserem Stadt-Festausschuss bleiben?

Ja. Der BRK tritt nicht an die Stelle eures Festausschusses, sondern legt eine regionale und bundesweite Ebene darüber. Gibt es in eurer Stadt einen Festausschuss, läuft euer Aufnahmeantrag über ihn und er wird dazu angehört. Wir begleiten euch dabei.

Wie viel Aufwand bedeutet die Mitgliedschaft?

Wenig. Ihr zahlt einen kleinen Jahresbeitrag und nutzt die Vorteile, die ihr braucht, von GEMA über Versicherung bis Schulung. Den Rest übernehmen wir.

Sind wir dann automatisch im BDK?

Ja, für ordentliche Mitglieder gehört die BDK-Mitgliedschaft laut Satzung dazu. Den Antrag leiten wir an das BDK-Präsidium weiter, das die Aufnahme bestätigt. Damit stehen euch alle BDK-Orden, Schulungen und der GEMA-Rahmenvertrag offen.

Satzung und Grundlagen

Mit dem Beitritt erkennt ihr unsere Grundlagen an.

Jetzt Mitglied werden

Den Aufnahmeantrag für euren Verein füllt ihr online aus. Wir kümmern uns um den Rest, auch um die Anmeldung beim BDK.

  • GEMA-Nachlass über den BDK-Gesamtvertrag
  • ARAG-Gruppenversicherung für Verein und Vorstand
  • Mitgliedschaft im Bund Deutscher Karneval
Aufnahme beantragenDiese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

Externes Formular (Google)

Euer Verein im BRK30 € BRK und 50 € BDK im Jahr
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