Im Namen des Präsidiums heiße ich alle Besucherinnen und Besucher der Homepage des Bund Ruhr - Karneval e.V. herzlich willkommen.

Der BRK wurde 1963 gegründet und ist ein Regionalverband im Bund Deutscher Karneval (BDK) mit Sitz in Dortmund.
Gemeinsam mit dem BDK ist es uns gelungen, die Gemeinnützigkeit für Brauchtumsvereine durchzusetzen. Durch den Rahmenvertrag mit der GEMA und der ARAG Versicherung konnten erhebliche finanzielle Entlastungen für die Vereine erreicht werden. Der BRK ist die Basisgemeinschaft für die Vereine und deren Interessenvertretung gegenüber dem BDK, den Behörden, der Regierung oder anderen öffentlichen Institutionen sowie Partner bei der Imagepflege. Zu erwähnen ist auch die Verleihung von Ehrennadeln, Verdienstorden und des „Schwarzen Diamanten“ durch das Ordenskapitel.
Mit dieser Internet-Präsenz stellen wir auch die vielfältigen Dienstleistungen dar, die wir unseren Mitgliedsgesellschaften zur Verfügung stellen. Das soll aber nur der Anfang sein. Viel wichtiger ist das persönliche Kennenlernen, der Kontakt zu unseren Präsidiumsmitgliedern, zum Beirat und zur Verbandsjugend. Fragen Sie uns, nehmen Sie Kontakt zu den örtlichen Vereinen auf, hier finden Sie die Basis für die Pflege unseres Brauchtums.
Ich wünsche allen Besuchern unserer Homepage viel Spaß beim Lesen und Stöbern.
Ihr und Euer
Lothar Schwarze, Verbandspräsident
Bund Ruhr – Karneval e.V. (BRK)
Regionalverband im Bund Deutscher Karneval e.V. (BDK)
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- Geschrieben von: Marius Stange
- Kategorie: BRK
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Der Bund Ruhr-Karneval e.V. bietet in Rahmen der Zusammenarbeit mit dem Schulungsteam des Bund Deutscher Karneval e.V. die Grundseminare im Bereich Gardetanz und Schautanz am 15. bzw. 16. August 2015 in Dortmund an.
Voll gepackt mit Ideen und Informationen starten diese beiden Seminare jeweils von 9.00 Uhr bis 18.00 Uhr. Aufgeteilt in einen theoretischen und einen praktischen Teil. Gerne laden wir Sie zu diesen Seminaren ein, eine verbindliche Anmeldung ist bis zum 7. August erforderlich. Weitere Informationen zur Ausschreibung sind hier zu finden.
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- Geschrieben von: Marius Stange
- Kategorie: BRK
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Text: Landtag NRW, Fotos: Landtag NRW / Meyer
Für ihr Engagement bei der karnevalistischen Brauchtumspflege haben Landtagspräsidentin Carina Gödecke und Vizepräsident Dr. Gerhard Papke im Plenarsaal des NRW-Parlaments 14 Persönlichkeiten und die Große Hildener Karnevalsgesellschaft 1950 e.V. geehrt.
Vor zahlreichen Ehrengästen aus den karnevalistischen Verbänden, darunter der Präsident des Bundes Deutscher Karneval, Volker Wagner, überreichten Gödecke und Papke, assistiert von einem Funkenmariechen, Verdienstorden und Urkunden an die zu Ehrenden. Die MKV Showband begleitet die Ehrungen musikalisch. Das Gesangsduo „Sophie & Caro“, das Tanzduo „Nina & Daniela“ sowie das japanische Solomariechen „Saya“ der Karnevalsgesellschaft „Düsseldorfer Originale“ setzten weitere Glanzpunkte während der Veranstaltung. Bernd Gothe, 1. Vorsitzender des Mönchengladbacher Karnevals-Verbandes, moderierte die Veranstaltung.
Präsidentin Gödecke begrüßte die Karnevalisten aus ganz NRW, die den Landtag auch in diesem Jahr "in ein großes und fröhliches Narrenschiff" verwandelten. Sie nannte den Karneval ein "Aushängeschild" für NRW mit mehr als einer Million Jecken, die sich in den 1800 Karnevalsgesellschaften und den 17 Regionalverbänden des Landes engagierten. "Karneval gehört zur Identität unseres Landes", betonte Gödecke. Und Vizepräsident Papke freute sich über das "herrliche Bild" der bunt gekleideten Karnevalisten im Plenarsaal. "Es ist wunderbar, dass sie da sind."
An die Ehrungen schloss sich der traditionelle Empfang in der Bürgerhalle an, zu dem Gödecke und Papke 111 und mehr Prinzenpaare, Dreigestirne und Lieblichkeiten aus ganz NRW begrüßen konnten.
Geehrt wurde:
Klaus Schmitt – Bund-Ruhr-Karneval e.V. - Närrischer Rat, Dortmund
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- Geschrieben von: Christian Walter
- Kategorie: BRK
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Kein bisschen Müde und auch nach 40 Jahren immer noch der Höhepunkt im Karneval des Ruhrgebietes. Über 30 Prinzenpaare, Königspaare und Dreigestirne gaben sich die Ehre im Goldsaal zu Dortmund. Vertreter der ersten Stunde wohnten der Runde bei.
Ein leuchten ging durch die Augen des Präsidenten des Bund Ruhr-Karneval, Peter Niemann, als die Prinzenpaare und Dreigestirne durch die Türen im Goldsaal der Westfalenhallen kamen.
Klaus Schmitt, einer der Mitbegründer des Prinzentreffens und Sitzungspräsident des Närrischen Rates in Dortmund: „Ich erinnere mich genau an die erste Veranstaltung“.
Zum 40. Mal wird in Zusammenarbeit mit dem Närrischen Rat, der Brinkhoffs Brauerei und den Westfallenhallen diese Veranstaltung durchgeführt. Damals noch im legendären „Auerbach´s Keller“ und später im Spielcasino Hohensyburg, bevor es in den Goldsaal der Westfalenhallen ging.
Passend zum 40-jährigen wurde wieder ein anspruchsvolles Programm für die Ehrengäste zusammengestellt. Günna – alias Bruno Knust – war einer der Programmhöhepunkte neben den Tanzgarden, Solomariechen, Sängerinnen und Sängern, einem Flamenco- und Latino Tanzpaar sowie dem Männerballett der Gelsenkirchener Narrenzunft.
Nachdem die Tollitäten aus Nah und Fern, dem Ruhrgebiet, Rheinland, Hessen, Niedersachsen und der Pfalz, die Orden tauschten und das Dortmunder Bier genossen, kehrte bis zum nächsten Jahr allmählich die Ruhe im Goldsaal ein.
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- Geschrieben von: Sandra Fasolt
- Kategorie: BRK
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Text: Sandra Fasolt (BDK - Jugend)
Fast vor jeder Session stellt sich bei unseren Mitgliedern diese Frage; wir haben sie weitergegeben und das Präsidium der BDK-Jugend hat sie beantwortet.
Auftritte von Jugendlichen
Kinder und Jugendliche können grundsätzlich ohne Zeitbeschränkung auftreten, sofern sie hierfür nicht entlohnt werden (Gage für erbrachte Leistung) und wenn sie beaufsichtigt werden.
Dabei ist jedoch zu beachten, dass die Kinder und jugendlichen Tänzer und Tänzerinnen hohe sportliche Leistungen erbringen. Daher gibt es von der BDK-Jugend die dringende Empfehlung, Kinder grundsätzlich zu Beginn des Programms, also in der Regel am frühen Abend, auftreten zu lassen; Junioren bis spätestens 22.30 Uhr und Aktive ohne zeitliche Beschränkung in Absprache mit den Trainern, Betreuern und den Eltern.
Der § 5 des Jugendschutzgesetzes bezieht sich ausschließlich auf Veranstaltungen, bei welcher überwiegend und annähernd ausschließlich das Publikum tanzt.
Es ist zu unterscheiden, ob es sich um eine klassische Prunk- bzw. Kappensitzung (wie z.B. eine Fernsehsitzungen) handelt, bei welcher nach Ende des Bühnenprogramms die Band zum Tanz aufspielt oder ob grundsätzlich die Band spielt und nur in deren Pausen Programmpunkte aufgeführt werden.
Ersteres ist keine Tanzveranstaltung im Sinne des § 5, die zweite Ja.
Weitere Unterscheidung ist, dass hier immer und ausschließlich bei Vorliegen einer Tanzveranstaltung dann grundsätzlich ein Fall des § 5 II JuSchG vorliegt, denn es sind immer Veranstaltungen der Brauchtumspflege, sofern der Veranstalter ein karnevalistischer Verein ist!
Weiter ist zu beachten, dass die zeitlichen Beschränkungen des § 5 JuSchG nur dann einschlägig sind, wenn die Kinder unbeaufsichtigt sind!
Anwesenheit von Kindern (auch nicht tanzend, bzw. Publikumskinder)
Sofern Kinder und Jugendliche in Begleitung von Eltern bzw. Erziehungsbeauftragten (z.B. Oma/Opa) an einer Veranstaltung als Publikum teilnehmen, so gibt es keine zeitliche Begrenzung.
Hier bleibt nur die Lenkungstätigkeit des Veranstalters.
Als Veranstalter kann ich entscheiden, dass auch für Kinder eine Eintrittskarte erworben werden muss.
Und als Veranstalter kann ich auch entscheiden, dass Kinder während des Programms in der Halle nicht herumrennen und den Programmablauf stören dürfen. Hier kann ich die Eltern bzw. die Erziehungsbeauftragen höflich ermahnen und bitten, dass die Kinder am Tisch sitzen bleiben müssen oder ich muss ggf. von meinem Hausrecht Gebrauch machen und die Personen von der Veranstaltung verweisen.
Der Erwerb von Eintrittskarten für Kinder auf Abendveranstaltungen ist bereits in vielen Vereinen üblich.
Abendveranstaltungen sind Veranstaltungen für Erwachsene und nicht für Kinder.
Sicher kann man Regelungen finden, dass z.B. Geschwisterkinder den Auftritt der Schwester noch sehen dürfen, aber dann nach Hause müssen.
Solange sie anwesend sind, müssen sie aber am Tisch der Eltern sitzen!
Dies muss als klare Maßgabe von Seiten des Vereins / Veranstalters auch entsprechend kommuniziert werden.
Eine andere Möglichkeit ist, die Veranstaltung per Beamer und Leinwand in einen Nebenraum zu übertragen, in dem sich die Kinder (auch nicht tanzende) aufhalten können und wenn dort auch eine Aufsicht vorhanden ist.
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- Geschrieben von: Christian Walter
- Kategorie: BRK
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Fotos: Fritz Müller
Der Bund Ruhr-Karneval lud zur Herbstversammlung nach Mülheim an der Ruhr ein. Vertreter von 41 Vereinen kamen in den „Bürgergarten“ der Stadt, dem Vereinslokal der „Mölmesche Houltköpp“ von 1957 e.V. Die Aufnahme von weiteren Mitgliedsvereinen in den BRK konnte man mit einem lachenden und einem weinenden Auge betrachten.
Rund um den „Bürgergarten“ wurden die Parkplätze knapp, Besucher der nahe gelegenen Kirche und die Vertreter der Mitgliedsvereine des BRK versuchten ihr Glück. Präsident Peter Niemann eröffnete die Herbstversammlung 2014 und begrüßte neben den Vertretern der Vereine die Ehrengäste des Morgens, u.a Manfred Ossenschmidt, Ehrensenator des BRK. Margarete Wietelmann begrüßte die Narren als erste Bürgermeisterin der Stadt an diesem Tag. Sie hob hervor, dass die fünfte Jahreszeit besonders in „ihrer“ Stadt betrachtet und gefeiert wird. Die mölmschen Närrinnen und Narren sind in vielen Veranstaltungen aktiv, u.a. beim Möhnensturm auf das Rathaus und den Zügen in der Stadt mit tausenden von Besuchern. Weiter sagte Wietelmann, dass die Politiker sich ein Beispiel an den Karnevalisten in Mülheim nehmen sollten, wie einträchtig man miteinander umgehen kann.
Verbandsorden in Gold verliehen
Freuen konnte sich Wietelmann über die Verleihung des Verbandsordens in Gold. Lothar Schwarze, Vizepräsident des BRK und bekannt aus dem Mülheimer Karneval, übernahm diese Ehrung.
Präsidialtagung des BRK in Bad Dürkheim mit „kleinen“ Unwägbarkeiten
Präsident Niemann dankte der Bürgermeisterin und „vereinnahmte“ dann das Mikrofon für sich. Neben den Formalien berichtete er über die Präsidialtagung des Bund Deutscher Karneval in Bad Dürkheim.
Neben einigen organisatorischen Schwierigkeiten, wie z.B. fehlender Zimmer aufgrund des (weltweit) bekannten „Wurstmarkt“ und einem Wasserrohrbruch in einem Hotel, wurden die Gäste in teilweise 20 km entfernten Hotels ausquartiert. Ebenso wurde eine avisierte Abholung zur Verleihung des Kulturpreises der Deutschen Fastnacht an den Kölner Reinold Louis auf dem Hambacher Schloss zu einem kleinen Erlebnis. Verspätet Abfahrt zum Hambacher Schloss wegen eines defekten Busses, fehlender Kulturpreisträger (aufgrund einer akuten Erkrankung) …
Antrag zur Aufnahme verweigert
Unter dem Punkt „eingegangene Anträge“ der BRK-Herbstversammlung, stellten sich zwei Vereine vor, die gerne in den Bund Ruhr-Karneval, demzufolge auch in den Bund Deutscher Karneval als auch in die Närrische Europäische Gemeinschaft, aufgenommen werden wollten. Zum einen waren es die „Dortmunder Juwelen“, gegründet im April diesen Jahres. Dort schlossen sich ehemalige Prinzessinen der Stadt Dortmund zusammen um eine Plattform für ehemalige Karnevalsprinzessinnen, Paginnen und anderen Karnevalsinteressierten zu bieten. Dieser Aufnahmeantrag wurde einstimmig von den Delegierten angenommen.
Als weiterer Aspirant stellten sich die neu gegründeten Gelsenkirchener Schloss Narren vor. Gegründet im Jahr 2012, starteten sie mit verschiedenen Veranstaltungen in die darauf folgenden Sessionen. Hierbei stimmten die Delegierten in zweiter (geheimer) Wahl gegen die Aufnahme des Vereins.
Berichte aus den Fachbreichen
Neben den Berichten der einzelnen Präsidiumsmitglieder und deren Fachbereiche neigte sich dann die Herbstversammlung ihrem Ende zu. Die Jahreshauptversammlung 2015 wird am 19. April 2015 in Gelsenkirchen stattfinden.

