Liebe Karnevalsfreundinnen und Karnevalsfreunde,
der offene Pokalwettbewerb unseres Verbandes für die Session 2017 findet statt am Samstag, den 06. November 2016 für die Altersklassen Jugend, Junioren und Ü15 jeweils in den Sparten Gesang, Büttrede und Tanz.
Austragungsort ist die Aula der Realschule Crange Semlerstr. 4, 44649 Herne
Örtlicher Ausrichter ist die 1. Herner Karnevalsgesellschaft unter ihrem Präsidenten Klaus Mahne.
Der Pokalwettbewerb wird auch in diesem Jahr wieder als offenes Turnier durchgeführt; das heißt, dass auch Mitglieder anderer BDK-Landesverbände teilnehmen dürfen.
Aus gegebenem Anlass weisen wir nochmals darauf hin, dass Auftretende in der „Minigruppe Gardetanz“ und der „Minigruppe Schautanz“ nicht zusätzlich in der „normalen“ Disziplin „Gardetanz“ bzw. „Schautanz“ starten dürfen. Die ,, Minigruppe Gardetanz‘‘ und ,, Minigruppe Schautanz‘‘ bestehen ausschließlich aus 3-5 Personen. Zusätzlich gibt es wieder die Disziplin ,, Schauduo''.
Wir freuen uns auf eine stärkere Beteiligung als in den letzten Jahren und hoffen insbesondere, auch neue Sänger(innen) und Büttredner(innen) begrüßen zu können.
Die Begleitung der Gesangsdarbietungen erfolgt durch eigene CD. Die entsprechenden Tonträger sind spätestens 14 Tage vor dem Wettbewerb dem Punktrichterobmann Michael Keufen, Holstenstr. 66 59067 Hamm zuzusenden. Auf diesen Tonträgern dürfen nur Musik und ein Background-Chor zu hören sein.
Die Startgebühren sind vor der Auslosung zu überweisen auf das Konto des Bund Ruhr-Karneval
Verwendungszweck: Pokalwettbewerb – „Verein oder Name des Akteurs“
IBAN: DE24 4405 0199 0352 0558 59
BIC: DORTDE33XXX
Sparkasse Dortmund
Im gesamten Veranstaltungsgebäude herrscht absolutes Rauchverbot. In den Umkleideräumen gilt darüber hinaus ein Alkoholverbot.
Die Umkleideräume sind gesäubert zu verlassen. Müll ist ausschließlich in den dafür vorgesehenen Behältnissen zu entsorgen. Vor Rückgabe der Tonträger erfolgt eine Kontrolle, ob die Umkleideräume ordnungsgemäß verlassen wurden.
Für persönliche Gegenstände der Teilnehmer und Besucher übernehmen weder der Veranstalter noch der Ausrichter eine Haftung.
Für das leibliche Wohl der Teilnehmer und Besucher wird durch den Ausrichter zu erschwinglichen Preisen gesorgt. Der Verzehr mitgebrachter Speisen und Getränke ist daher untersagt.
Um genaues Beachten der Ausschreibung, der BDK-Tanzturnierordnung und der BRK-Pokalwettbewerbsregeln wird im Interesse eines reibungslosen Ablaufs gebeten.