Der BUND RUHR-KARNEVAL e.V. (BRK) ist ein Regionalverband im Bund Deutscher Karneval e.V. (BDK). Er wurde 1963 gegründet. Sein Sitz ist Dortmund. Er vertritt 112 Festausschüsse und Karnevalsgesellschaften mit weit mehr als 10.000 Karnevalisten in der Region zwischen Mülheim/Ruhr und Hamm/Westfalen sowie zwischen Selm und Witten.

Unter seinem Dach will der BRK das närrische Brauchtum und den Karneval in der Region sowie den karnevalistischen Tanzsport fördern. Dazu werden Tanzturniere, Lehrgänge und Seminare durchgeführt. Besondere Unterstützung erfährt die Jugend- und Nachwuchsarbeit in den Karnevalsvereinen.

Aufgaben des BRK

  • Die Pflege des Karnevals auf traditions- und Landschaftsgebundener Grundlage.
  • Die Erweiterung und Vertiefung des Wissens über Herkommen und Entwicklung der fastnachtlichen Bräuchen
  • Förderung der Kontakte zwischen den Festausschüssen und Karnevalsgesellschaften sowie den jeweiligen Prinzenpaaren aus den verschiedenen Städten der Region.
  • Förderung der Jugendarbeit und des Nachwuchses in den Vereinen.
  • Durchführung von Tanzturnieren und Trainerschulungen.
  • Durchführung von Weiterbildungsseminaren
  • Durchführung von Arbeitstagungen.
  • Kontaktpflege zu ausländischen karnevalistischen Organisationen.
  • Kontakte zu Behörden, der GEMA und anderen Institutionen.

Was bietet uns die Mitgliedschaft im BRK?

Die Frage, liebe Karnevalsfreunde, haben Sie bzw. die Mitglieder Ihres Vereins sich bestimmt schon einmal gestellt. Die sicherlich guten Gründe möchten wir Ihnen nachfolgend in kurzen Angaben aufzeichnen! Vorab sei gesagt, dass der BRK als Dachorganisation richtungsgebend tätig sein will. In das Eigenleben der Vereine und Gesellschaften bzw. der Festausschüsse will er nicht eingreifen.

Pflege

fastnachtlichen Brauchtums: Der BRK wendet sich gegen Auswüchse in der Fastnacht, achten auf sach- und fachgerechte Pflege des fastnachtlichen Brauchtums und sind gegen dessen Kommerzialisierung.

Kontaktpflege:

Die Mitgliedschaft im BRK erleichtert die Kontaktpflege zwischen den Vereinen, Gesellschaften und Verbänden, den wechselseitigen Austausch von Erfahrungen und die gegenseitige Unterstützung im Rahmen öffentlicher Veranstaltungen.

Behördenkontakte:

Mit Behörden auf kommunaler, Landes- und Bundesebene werden intensive Beziehungen unterhalten.

Rechts-, Steuer- und Versicherungsfragen:

Die Mitgliedsvereine können sich in besonderen Rechts- und Versicherungsfragen an den BRK bzw. den BDK wenden. Es bestehen Rahmenverträge mit der ARAG, deren Konditionen die Vereine nutzen können.

GEMA-Rahmenvertrag:

Mit der GEMA hat der BDK und damit auch der BRK einen Rahmenvertrag abgeschlossen und damit den Mitgliedsvereinen den Genuss ermäßigter GEMA-Gebühren (- 20 %) verschafft.

Tanzsport:

Der BRK richtet alljährlich ein Pokalturnier (Tanz, Büttenrede, Gesang) sowie das größte bundesdeutsche Qualifikationsturnier für karnevalistische Tänze (Benno-Willeke-Turnier) - hier messen sich alljährlich die Garden und Tanzgruppen aus vielen Verbänden auf dem Weg zur Deutschen Meisterschaft aus. Außerdem bietet der BRK Fortbildungslehrgänge für Trainer an.

Seminare:

Der BRK bietet seinen Mitgliedsgesellschaften in regelmäßigen Abständen verschiedenste Seminare zur Fortbildung von Führungskräften bzw. aktiven Mitgliedern an.

Auszeichnungen:

Bei 33, 44, 55...usw. jährigem Bestehen eines Vereins wird auf Antrag eine Fahnenschleife überreicht. Für andere Jubiläen können Ehrenteller angefertigt und überreicht werden.
Für besondere Verdienste von Mitgliedern können BDK- sowie BRK-Verdienstorden jeweils in Silber, Gold bzw. Gold mit Brillanten und als höchste Auszeichnung des BRK, der "Schwarze Diamant", beantragt werden.

Karneval im Ausland:

Die Beziehungen zu den Nachbarländern auch auf karnevalistischem Gebiet werden gefördert und alle Bemühungen, bestehende Freundschaften zu vertiefen unterstützt. Der BRK und damit alle ihm angeschlossenen Vereine sind automatisch Mitglied in der »Närrischen Europäischen Gemeinschaft« (NEG).

Eine Mitgliedschaft ist natürlich auch mit der Zahlung von Mitgliedsbeiträgen für den BRK und den BDK verbunden. Der z.Z. gültige Beitrag beträgt für den BRK 30 € und für den BDK 35 €. Als einmalige Aufnahmegebühr sind 15 € beim BDK und 25 € beim BRK zu entrichten.